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   FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89   

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https://dejure.org/1990,12187
FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89 (https://dejure.org/1990,12187)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.1990 - VI 78/89 (https://dejure.org/1990,12187)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 1990 - VI 78/89 (https://dejure.org/1990,12187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 9 Abs. 1 S. 4 EStG; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG; Abschnitt 24 Abs. 4 S. 1 LStR; § 12 Nr. 1 S. 2 EStG§ 9 A 1 Nr. 6 EStG
    Fahrten im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten; Anschaffung weißen Schuhwerks bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten; Prüfungsfähigkeit bei der Geltendmachung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrten im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten; Anschaffung weißen Schuhwerks bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten; Prüfungsfähigkeit bei der Geltendmachung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70

    Unterbrechung der Arbeitszeit - Fahrt zur Arbeitsstätte - Kilometerpauschale -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
    Der Bundesfinanzhof - BFH - hat die Ausnahme einer mehrfachen Berücksichtigung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte davon abhängig gemacht, dass eine Unterbrechung der Arbeitszeit von mindestens vier Stunden gegeben sein muss (Urteil des BFH vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BStBl II 1972, 260).

    Diese Auffassung findet weder im Gesetz noch in der zu § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ergangenen Rechtsprechung, die mit dem Urteil des BFH vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70 a.a.O. bereits eine extensive Auslegung darstellt, eine Grundlage.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
    Die Vorschrift will weiter im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit verhüten, dass solche Aufwendungen als vom Steuerpflichtigen durch den Beruf veranlasst dargestellt werden, ohne dass für das FA die Möglichkeit besteht, diese Ausgaben nachzuprüfen und die tatsächliche berufliche oder private Veranlassung festzustellen (s. dazu Beschluss des großen Senats des BFH vom 14. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 20. November 1979 VI R 25/78, BStBl II 1980, 75), der sich der erkennende Senat anschließt, auch dann, wenn die Kleidung zum Teil oder nahezu ausschließlich im Beruf getragen wird.
  • BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83

    Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
    Ist aber ein Arbeitnehmer abwechselnd an verschiedenen Stellen eines weiträumigen, jedochüberschaubaren Gebiets tätig, so stellen seine Fahrten mit dem eigenen Pkw von der Wohnung zu den verschiedenen Tätigkeitsstätten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar (Urteil des BFH vom 2. November 1984 VI R 38/83, BStBl II 1985, 139).
  • FG Köln, 24.02.1987 - 5 K 345/81
    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
    Hinzu kommt, dass mit § 9 Abs. 1 Satz 4 EStG - angesichts seines breiten Anwendungsbereiches - für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen eine praktikable Vorschrift geschaffen werden sollte, bei der bewusst Einzelfallabgrenzungen vermieden werden sollten (vgl. Urteile des FG Berlin vom 11. April 1985 IV 359/83; Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 490; des FG Köln, vom 24. Februar 1987 5 K 345/81, EFG 1987, 348; des Hessischen FG vom 18. September 1987 7 K 264/86, EFG 1988, 68; Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 18. März 1988 S-2351-27-Ft 12-31 in Zeitschrift Deutsches Steuerrecht 1988, 429).
  • FG Berlin, 11.04.1985 - IV 359/83
    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
    Hinzu kommt, dass mit § 9 Abs. 1 Satz 4 EStG - angesichts seines breiten Anwendungsbereiches - für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen eine praktikable Vorschrift geschaffen werden sollte, bei der bewusst Einzelfallabgrenzungen vermieden werden sollten (vgl. Urteile des FG Berlin vom 11. April 1985 IV 359/83; Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 490; des FG Köln, vom 24. Februar 1987 5 K 345/81, EFG 1987, 348; des Hessischen FG vom 18. September 1987 7 K 264/86, EFG 1988, 68; Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 18. März 1988 S-2351-27-Ft 12-31 in Zeitschrift Deutsches Steuerrecht 1988, 429).
  • FG Hessen, 18.09.1987 - 7 K 264/86
    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
    Hinzu kommt, dass mit § 9 Abs. 1 Satz 4 EStG - angesichts seines breiten Anwendungsbereiches - für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen eine praktikable Vorschrift geschaffen werden sollte, bei der bewusst Einzelfallabgrenzungen vermieden werden sollten (vgl. Urteile des FG Berlin vom 11. April 1985 IV 359/83; Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 490; des FG Köln, vom 24. Februar 1987 5 K 345/81, EFG 1987, 348; des Hessischen FG vom 18. September 1987 7 K 264/86, EFG 1988, 68; Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 18. März 1988 S-2351-27-Ft 12-31 in Zeitschrift Deutsches Steuerrecht 1988, 429).
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